Beitragssatzung des SV Union Neuruppin e.V.
Gültig ab 26.05.2023 mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.05.2023 (Änderung in kursiv)
Monatsbeitrag | |
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Männer und Frauen im Spielbetrieb | 9,00 € |
Auszubildende, Schüler, Kinder, Arbeitslose und Zivil- Grundwehrdienst | 5,00 € |
Altherrenmannschaften im Spielbetrieb | 6,00 € |
Männer und Frauen ohne Spielbetrieb Passive Mitglieder | 3,00 € |
- Übungsleiter im Nachwuchsbereich aller Abteilungen sind vom Beitrag befreit.
- Soziale Härtefälle können beim Vorstand eine Ermäßigung beantragen.
- Es wird im Einzelfall entschieden.
- Bei Aufnahme und Kündigung in den Verein, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 5 EUR.
- Der Beitrag ist halbjährlich zum 01.01. und 01.07. des laufenden Jahres zu zahlen. Das Regelverfahren im Verein ist die SEPA – Lastschrift. Der Verein zieht bei Vorliegen des SEPA – Mandats für den Zeitraum 01.01. bis 31.06. des Jahres zum 31.01. des Jahres und den Zeitraum 01.07. bis 31.12. des Jahres zum 31.07. des Jahres den fälligen Beitrag ein.
- Bei einem Vereinsaustritt (schriftlich), werden halbjährliche Beiträge nicht zurückerstattet.
- Abteilungen dürfen 2,00 € / Monat für sonstige Ausgaben/Fahrten einsammeln.
- Diese Satzung gilt bis auf Widerruf.
Abteilung Bowling: Bahngebühren für das Training iHv 9€ pro Training sind durch die Spieler zu tragen.
Kontakt zum Kassenwart: kassenwart@svunionneuruppin.de
Bankverbindung:
SV Union Neuruppin e.V.
Hermsdorfer Weg 1
168168 Neuruppin
IBAN DE18160502021720042639
BIC WELADED1OPR