Beitragssatzung des SV Union Neuruppin e.V.

Gültig ab 26.05.2023 mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.05.2023 (Änderung in kursiv)

Monatsbeitrag
Männer und Frauen im Spielbetrieb              9,00 €
Auszubildende, Schüler, Kinder, Arbeitslose und Zivil- Grundwehrdienst 5,00 €
Altherrenmannschaften im Spielbetrieb6,00 €
Männer und Frauen ohne Spielbetrieb Passive Mitglieder 3,00 €

  • Übungsleiter im Nachwuchsbereich aller Abteilungen sind vom Beitrag befreit.
  • Soziale Härtefälle können beim Vorstand eine Ermäßigung beantragen.
  • Es wird im Einzelfall entschieden.
  • Bei Aufnahme und Kündigung in den Verein, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 5 EUR.
  • Der Beitrag ist halbjährlich zum 01.01. und 01.07. des laufenden Jahres zu zahlen. Das Regelverfahren im Verein ist die SEPA – Lastschrift. Der Verein zieht bei Vorliegen des SEPA – Mandats für den Zeitraum 01.01. bis 31.06. des Jahres zum 31.01. des Jahres und den Zeitraum 01.07. bis 31.12. des Jahres zum 31.07. des Jahres den fälligen Beitrag ein.
  • Bei einem Vereinsaustritt (schriftlich), werden halbjährliche Beiträge nicht zurückerstattet.
  • Abteilungen dürfen 2,00 € / Monat für sonstige Ausgaben/Fahrten einsammeln.
  • Diese Satzung gilt bis auf Widerruf.

Abteilung Bowling: Bahngebühren für das Training iHv 9€ pro Training sind durch die Spieler zu tragen.

Kontakt zum Kassenwart: kassenwart@svunionneuruppin.de

Bankverbindung:
SV Union Neuruppin e.V.
Hermsdorfer Weg 1
168168 Neuruppin
IBAN DE18160502021720042639
BIC WELADED1OPR